PC-SERVICEPARTNER – Reparaturbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsschluss, Allgemeines
1. Die Reparaturbedingungen gelten für alle Leistungen die PC-SERVICEPARTNER im Inhouse-Geschäft durchführt. Für Handelsgeschäfte und sonstige Dienstleistungen gelten die AGB’s von PC-SERVICEPARTNER.
2. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von PC-SERVICEPARTNER.
4. Wurde der Reparaturgegenstand nicht von PC-SERVICEPARTNER geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen, sofern PC-SERVICEPARTNER kein Verschulden trifft, stellt der Kunde PC-SERVICEPARTNER von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.

III. Leistungsumfang
1. Die in PC-SERVICEPARTNER Preisliste aufgeführten Reparaturpauschalen beinhalten die Instandsetzung (Arbeitszeit, Ersatzteile), die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung. In der Reparaturpauschale sind nicht enthalten: – der Austausch kompletter nicht reparabler Baugruppen (Systemboards, Scanner, Stromversorgungen) – Druckköpfe, Bildröhren, Gehäuseteile – Verbrauchs- und Verschleißmaterial.
2. Alle zur Reparatur gegebenen Geräte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
3. PC-SERVICEPARTNER hat das Recht die Reparatur von defekten Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
4. Bei Fehlbestellungen oder Stornierungen des Auftrages ist PC-SERVICEPARTNER berechtigt dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr (s. Händlerpreisliste für zusätzliche Leistungen) in Rechnung zu stellen.

IV. Nicht durchführbare Reparatur
1. Kann eine Reparatur aus PC-SERVICEPARTNER nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist PC-SERVICEPARTNER berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nicht durchführbare Reparatur sind insbesondere:
a. der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
b. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
c. Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
d. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
e. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet PC-SERVICEPARTNER nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
4. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
5. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PC-SERVICEPARTNER – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. PC-SERVICEPARTNER haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.

V. Kostenvoranschlag
1. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt wenn:
a. der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dafür einen Auftrag erteilt;
b. Ersatzteile und Komponenten zur Reparatur notwendig sind, die nicht durch die Reparaturpauschale abgedeckt sind.
2. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.
3. Wird ein von PC-SERVICEPARTNER erstellter Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, dann wird der für die Fehleranalyse entstandene Arbeitsaufwand in Form einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden berechnet.
4. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme des Kostenvoranschlages den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nicht.

VI. Preis und Zahlung
1. Maßgeblich für die Berechnung der Reparatur ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige PC-SERVICEPARTNER Preisliste. Diese steht jedem Kunden im Internet unter www.pc-servicepartner.de zur Verfügung.
2. Kommt nicht die Reparaturpauschale zur Anwendung, dann werden bei der Berechnung der Reparatur die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur, aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Alle Preise verstehen sich in € (Euro). Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens PC-SERVICEPARTNER und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich, spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
5. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung innerhalb zehn Tage rein netto zu leisten.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.
7. Neukunden werden durch PC-SERVICEPARTNER nur per Vorkasse/Nachnahme beliefert.

VII. Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk von PC-SERVICEPARTNER.
1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter Hin- und Abtransport des Reparaturgegenstandes – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei PC-SERVICEPARTNER durch den Kunden wieder abgeholt.
2. Wird PC-SERVICEPARTNER vom Kunden mit der Abholung des Reparaturgegenstandes beauftragt, dann ist dieser mit maximal €2.000,– gegen Transportschäden versichert.
3. Ware(n) die durch German Parcel, Deutsche Post, oder andere Anbieter transportiert werden sind entsprechend deren Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für den Rücktransport der Ware bei PC-SERVICEPARTNER schriftlich beantragen. Die Kosten werden an den Kunden weiterbelastet.
4. Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf PC-SERVICEPARTNER über, sobald diese Geräte bei PC-SERVICEPARTNER angeliefert werden.
5. Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn das Gerät an diesen übergeben worden ist.
6. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von PC-SERVICEPARTNER Mängel beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
7. Von jeglichen Gewährleistungen ausgeschlossen sind Gebrauchs-, Verbrauchsgüter wie z.B. Anschlusskabel, Verbindungskabel, Verbindungsstecker, Tonereinheiten, Tintenstrahldruckköpfe und Patronen, Transfer Belts, OPC Trommeln, Bildröhren, usw.
8. Bei Reparaturen können Daten auf Datenträgern zerstört oder beschädigt werden. PC-SERVICEPARTNER haftet weder für diese Daten noch für Schadenersatzansprüche die aus Datenverlusten entstehen können. Wichtige Daten sind ausschließlich vom Inhaber / Kunden der Daten zu sichern.

VIII. Reparaturfrist
1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
2. Die Durchlaufzeit für Pauschalreparaturen beträgt in der Regel fünf Arbeitstage ab Wareneingang, bzw. ab Genehmigung des Kostenvoranschlages.
3. Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4. Die Reparatur kann sich verzögern durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie den Eintritt von Umständen, die von PC-SERVICEPARTNER nicht verschuldet sind.
5. Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs des Auftragnehmers ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Reparaturpreis für denjenigen Teil des vom Auftragnehmer zu reparierenden Gegenstandes, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.

IX. Pfandrecht des Werksunternehmens auf unterlassene Abholung
1. PC-SERVICEPARTNER steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz PC-SERVICEPARTNER gelangt sind.
2. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der Service- Leistung auch dann noch nicht ein, nachdem er eine weitere Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen 4 Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, kann PC-SERVICEPARTNER den Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
3. Ist das Gerät auch nach 3 Monaten nach der zweiten Aufforderung nicht abgeholt worden, ist PC-SERVICEPARTNER zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser 3 Monatsfrist steht es PC-SERVICEPARTNER frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung kann PC-SERVICEPARTNER das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös in Bezug auf Reparaturpauschale erzielt, ist er an den Kunden auszukehren.

X. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
1. PC-SERVICEPARTNER gewährleistet auf die einwandfreie durchgeführte Reparatur sechs Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nach gebessert, wenn und soweit sie von PC-SERVICEPARTNER zu vertreten sind. Die Gewährleistung von PC-SERVICEPARTNER bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Reparatur behobene Fehlfunktion. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung.
2. PC-SERVICEPARTNER gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Reparaturen für den gleichen Zeitraum.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde PC-SERVICEPARTNER Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen PC-SERVICEPARTNER oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche kann der Kunde erst stellen, wenn der Reparaturgegenstand nach drei erfolgslosen Nachbesserungsversuchen immer noch nicht funktionsfähig ist.
4. PC-SERVICEPARTNER haftet für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als PC-SERVICEPARTNER oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist PC-SERVICEPARTNER zur für den Kunden kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann PC-SERVICEPARTNER stattdessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Kaufpreises eines vergleichbaren Gerätes oder nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. PC-SERVICEPARTNER haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
5. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet PC-SERVICEPARTNER nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PC-SERVICEPARTNER oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von PC PC-SERVICEPARTNER bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Reparaturauftrag verursacht worden sind. PC-SERVICEPARTNER ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von PC-SERVICEPARTNER Mängel beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
7. Von jeglichen Gewährleistungen ausgeschlossen sind Gebrauchs-, Verbrauchsgüter wie z.B. Anschlusskabel, Verbindungskabel, Verbindungsstecker, Tonereinheiten Tintenstrahldruckköpfe und Patronen, Transfer Belts, OPC Trommeln, Bildröhren, usw.
8. Bei Reparaturen können Daten auf Datenträgern zerstört oder beschädigt werden PC-SERVICEPARTNER haftet weder für diese Daten noch für Schadenersatzansprüche die aus Datenverlusten entstehen können. Wichtige Daten sind ausschließlich vom Inhaber / Kunden der Daten zu sichern.

XI. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von PC-SERVICEPARTNER zuständig. PC-SERVICEPARTNER kann auch das für den Kunden zuständige Gericht anrufen.

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