Zahlungsverkehr: SEPA Umstellung
Spätestens am 01. Februar 2014 müssen alle Unternehmen ihre Zahlungsverkehrsanwendungen, Buchhaltungssysteme SEPA-fit machen, Rechnungen, Zahlungsverkehrsvordrucke und Verträge anpassen, Betriebssoftware sowie Zahlungs- und Buchhaltungssysteme umstellen.
Privatkunden gewähren die Banken eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016, Unternehmen jedoch erhalten keine Übergangsfrist. Viele Unternehmen unterschätzen zudem den Aufwand der Umstellung und viele Betriebe haben bisher nichts in Sachen SEPA-Umstellung unternommen.
Da selbst von Experten empfohlen wird sich frühzeitig um die Umstellung zu kümmern, helfen wir Ihnen bereits jetzt schon mit der Umstellung. Wir sorgen dafür dass Ihre Anwendungen, Buchhaltungssystem, Rechnungen, Vordrucke usw. für die Umstellung bereit sind.
Weitere Information zur SEPA-Umstellung finden Sie hier:
Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns darum Sie SEPA-fit zu machen.
Die Nutzung des SEPA-Zeichen ist unter Lizenz des European Payments Council gestattet.
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